Ablauf und Kosten

Nach einer telefonischen Terminvereinbarung findet im Rahmen der sogenannten psychotherapeutischen Sprechstunde ein unverbindliches, erstes Gespräch statt. Dies dient dem Einordnen der Problematik. In diesem diagnostisch-therapeutischem Erstgespräch können wir über ihre Anliegen, ihre Beschwerden und auch ihre Wünsche, Fragen und Erwartungen sprechen und Sie erhalten eine Rückmeldung, ob eine ambulante Psychotherapie indiziert und gemäß der Psychotherapierichtlinien sinnvoll und erfolgsversprechend ist. Sie erhalten von mir einen Überblick, welche Möglichkeiten und Schritte hilfreich sein könnten. Gegebenenfalls empfehle ich Ihnen auch andere Unterstützungs- oder Behandlungsangebote (z.B. Reha, Beratungsstelle etc.).

Sollte eine psychotherapeutische Behandlung eine aktuell für Sie geeignete Behandlungsmethode sein, bekommen Sie auch einen orientierenden Überblick über Ablauf und verschiedene Methoden einer Psychotherapie. Das erste Gespräch dient also vorwiegend der Abklärung der Problematik und der Beratung über Behandlungsmöglichkeiten. In den sich anschließenden Sitzungen haben Sie nach weiterem Kennenlernen die Möglichkeit, zu entscheiden, ob Sie an einer kontinuierlichen Zusammenarbeit interessiert sind und wir klären dann gemeinsam die Therapieziele, das weitere Vorgehen und die Behandlungsplanung ab.

Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden bei psychischen Erkrankungen von der Krankenkasse übernommen. Eine psychotherapeutische Behandlung kann in meiner Praxis als Einzeltherapie oder als Gruppentherapie durchgeführt werden.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Leistungen im Rahmen der Psychotherapie werden vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Eine verhaltenstherapeutische Kurzzeittherapie umfasst maximal 24 Behandlungsstunden (2 Behandlungsabschnitte à 12 Std), eine Langzeittherapie maximal 60 Stunden, in Ausnahmefällen 80 Stunden.

Private Krankenversicherung

Die Leistungen für Psychotherapie können gemäß Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) durch Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfe erstattet werden. Bei den privaten Krankenversicherungen hängt die Anzahl der erstattungsfähigen Sitzungen vom jeweiligen Versicherungsunternehmen und dem individuell vereinbarten Tarif ab.

Eigenfinanzierung

Manchmal gibt es persönliche Gründe dafür, die Kosten für eine Psychotherapie selbst finanzieren zu wollen. Oder aber Ihr Anliegen fällt nicht in den Indikationsbereich für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse, wie beispielsweise bei Beratungsgesprächen. Auch in diesem Fall werden die Kosten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet.

Psychotherapie im Kiez

Anne Schultze-Berndt
Diplom-Psychologin
Psychologische Psychotherapeutin

Praxis für Psychotherapie
Straßburger Str. 15
10405 Berlin
Telefon: 030 2201 7362